Definition Rampenwinkel:

Die genaue Bestimmung des Rampenwinkels ist nicht einfach, was sich auch in der Definition der entsprechenden EG-Norm 87/403/EWG widerspiegelt: "Der Rampenwinkel ist der kleinste spitze Winkel zwischen zwei rechtwinklig zur mittleren Längsebene des Fahrzeugs liegenden Ebenen, die bei statischer Belastung tangential zu den Reifen der Vorderräder bzw. den Reifen der Hinterräder liegen und deren Schnittpunkt den starren unteren Teil des Fahrzeugs außerhalb der Räder berührt."

In der Praxis ist der Rampenwinkel der Winkel, bis zu dem ein Fahrzeug mit langsamer Geschwindigkeit über eine Rampe fahren kann, ohne dass es mit seinem Unterboden auf der Rampenkante aufsetzt.




Berechnung des Rampenwinkels:




Definition Bodenfreiheit:

Bei Geländewagen sind in der Regel die Bodenfreiheit unter den Achsen und die Bodenfreiheit zwischen den Achsen von Interesse. Es gibt folgende Definition: "Die Bodenfreiheit unter einer Achse ist durch die Scheitelhöhe eines Kreisbogens bestimmt, der durch die Mitte der Aufstandsfläche der Reifen einer Achse geht und den niedrigsten Festpunkt des Fahrzeugs zwischen den Rädern berührt."




Definition Bauchfreiheit: 

Die Bauchfreiheit ist eine andere, eher umgangssprachliche Bezeichnung für die Bodenfreiheit zwischen den Achsen. Im Zusammenhang mit dem Rampenwinkel wird oft auch von Bauchfreiheit gesprochen. Dann wird in der Mitte des Fahrzeugs gemessen.

"Die Bodenfreiheit zwischen den Achsen ist der kleinste Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeugs."




Definition Geländefahrzeug:

In jedem EU-Mitgliedstaat werden Geländefahrzeuge anders definiert. Die europäische Vormulierung lautet:

( gem. Richtlinie 70/156/EWG)


.....  4.1 . Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einem Mechanismus , der eine ähnliche Wirkung gewährleistet;

und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30% überwinden können , nachgewiesen durch Rechnung.

Ausserdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:

- der vordere Überhangwinkel muß mindestens 25° betragen;

- der hintere Überhangwinkel muß mindestens 20° betragen;

- der Rampenwinkel muß mindestens 20° betragen;

- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muß mindestens 180 mm betragen;

- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muß mindestens 180 mm betragen;

- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muß mindestens 200 mm betragen.


4.2 . Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge , wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind :

- Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

- Ausrüstung mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;

- und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 25 % überwinden können , nachgewiesen durch Rechnung .

.....